Zusammenfassung
Bei Nachlaßstreitigkeiten, zum Beispiel bei Anfechtung eines Testaments wegen fehlender
Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, wird nicht selten der den
Krblasser über viele Jahre behandelnde I lausarzt als Zeuge vor Gericht geladen, wo
er über Befunde und Diagnosen des Verstorbenen Auskunft geben soll. In diesen Fällen
steht der Arzt vor der Frage, ob er unter Hinweis auf die ärztliche Schweigepflicht
die Aussage verweigern darf oder gar muß.